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Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung
Während das deutsche Recht eine Beachtlichkeit des Motivirrtums nur für letztwillige Verfügungen kennt, ist im französischen und österreichischen Recht der Motivirrtum auch bei Schenkungen beachtlich. Dieser Unterschied bei der Lösung einer zeitlosen Problemstellung ist angesichts des gemeinsamen Ursprungs der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen im römischen Recht bemerkenswert. Wie haben sich diese gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Frankreich und Österreich entwickelt? Wie werden sie ...

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